Das Wappen der Gemeinde Bramstedtlund
Das 1873 als selbstständige Gemeinde aufgelöste und mit der Gemeinde Ladelund vereinigte »Bramstedt« wurde mit dem Jahr 1954 wieder eine eigenständige Gemeinde mit dem Namen »Bramstedtlund«. Aus diesem Anlass gab sich die Gemeinde erstmals auch ein Wappen, das 1958 in die Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holsteins [1] aufgenommen wurde.
Das Wappen ist quergeteilt und zeigt oben einen rauchenden Kohlemeiler auf blauem Grund. Die Holzscheite sind – historisch unzutreffend – lediglich aus heraldischen Gründen gewählt, da es kein gängiges Symbol für die spezielle Köhlerei von Torf gibt. Dieser Kohlenmeiler soll an die über lange Zeit in der Gemeinde betriebene Torfköhlerei erinnern, wobei insbesondere die aus Torf hergestellte Schmiedekohle auch außerhalb der Gemeinde sehr begehrt – und somit das erste wesentliche Exportgut der Gemeinde - war.
Im unteren Feld des Wappens versinnbildlichen 12 Schrägbalken (linksschräg), abwechselnd Blau und Silber, die 12 Urhufen Bramstedts. Die goldenen Pflugeisen – man könnte sie auch als Torfspaten deuten – symbolisieren die drei Nachbarhöfe der etwas nordwestlich von Bramstedt gelegenen kleinen Ortschaft Bramstedtlund. Da diese 1954 namensgebend für die Gesamtgemeinde war, liegen die drei Pflugeisen über den zwölf Schrägbalken.
Seit etwa 1625 bestand Bramstedt aus 12 Höfen. Vier dieser Höfe existieren nicht mehr. Die baulichen Nachfolger von weiteren 8 Höfen aber sind noch vorhanden. Auch während des ersten Versuchs der Landaufteilung 1774/1776 wurde die Größe des Dorfes mit 12 Hufen angegeben. Diese Landaufteilung, auch Verkoppelung genannt, sollte die bislang gemeinsam bewirtschafteten Flächen aufteilen und den einzelnen Höfen zuordnen. Bei der tatsächlichen Landaufteilung1806/07 wird die Größe des Dorfes zu 12 Staven (DÖRFER 1816, LESSER 1853) angegeben. In der Region Nordfriesland und teilweise auf der Geest beruhte auf dem „staven“ das Nutzungsrecht an allen Gerechtsamen (die in einem Recht oder Gesetz begründete Befugnis, ADELUNG 1793) der Dorfgemeinschaft. Wer kein Recht an der Feldgemeinschaft hatte, der hatte auch kein Stimmrecht in der Dorfversammlung (Stimmrecht hatte nur der Hofinhaber selber).
Anmerkungen:
[1] Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holsteins
Der Entwurf stammt von W H Lippert (1898-1981, dt. Maler und Bildhauer), der Rathenow
stammte und nach dem Kriege in Brunbüttel lebte.
[2] Genauere Beschreibung in der Dorfchronik von Bramstedtlund, DAVIDSEN (1987)
[3[ Hufe nennt man die bäuerliche Hofstelle mit dem Acker und der Berechtigung in der Allmende (Gemeinschaftsländereien) und Mark. Ausreichend für die bäuerliche Lebenshaltung einer Familie. Der Inhaber der Hufe war ein Vollbauer. (Brockhaus Enzyclopädie 1969). Nach MENSING 1927 ) entspricht die Hufe einem Bohl. Ähnlich „staven“.
[4] Staven kommt aus dem Dänischen (Boden, Grundlage, auf der etwas steht) und bezeichnet ein bäuerliches Grundstück mit Haus, Nebengebäuden und unmittelbar dazu gehörigem Land (wie Gartenland), ursprünglich unteilbar und unveräußerlicher Stammsitz wie Gehöft oder Hofstelle. (MENSING 1925).
LITERATUR
ADELUNG (1793) Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart. (2. Aufl. Leipzig 1793-1801, 4 Bde., Supplementband 1818)
DAVIDSEN (1987) Hans Chr. Davidsen und Klaus Arweiler: Bramstedtlund. Geschichte und Geschichten aus einer Schleswigschen Geestgemeinde. (Chronik der Gemeinde Bramstedtlund). Im Selbstverlag.
1. Teil 1981, 2. Teil 1987 3. Teil 1988.
4. verbesserte, leicht veränderte Auflage 2013
DÖRFER (1816) Joh. Friedr. Aug. DÖRFER: Topographie des Herzogthums Schleswig in alphabethischer Ordnung.
Zweite vermehrte Auflage, Schleswig 1816
LESSER (1853) Wilhelm Lesser: Topographie des Herzogtums Schleswig, Kiel 1853. Verlag Carl Schröder.
MENSING (1925) Otto Mensing: Schleswig-Holsteinisches Wörterbuch.
5 Bände,1925 – 1935